Keine Angst vor den Behörden in fremden Häfen

Interview mit Sönke Roever (BLAUWASSER.DE)

Sönke hat 80.000 Seemeilen Erfahrung im Kielwasser, mehr als 50 Länder besegelt und von 2007 bis 2010 zusammen mit seiner Frau Judith die Welt umsegelt. Er veranstaltet diverse Seminare, online und auf Bootsmessen, und ist Autor der Bücher „Blauwassersegeln kompakt“, „1200 Tage Samstag“ und „Auszeit unter Segeln“. Sönke ist zudem der Gründer von BLAUWASSER.DE und regelmäßig mit seiner Frau Judith und seinen Kindern auf der HIPPOPOTAMUS unterwegs, und muss dabei immer wieder in fremden Häfen Boot und Crew ein‐ und ausklarieren. 

Fremde Reviere zu erkunden ist das Schönste, wenn man einen Törn plant.

Fast jedes Land und damit fast jeder Hafen haben ihre eigenen Vorschriften, wenn man einklarieren und später ausklarieren möchte. Was sollte man grundsätzlich beachten, wenn man mit den Hafenbehörden zu tun hat?

Im Großen und Ganzen ist der Ablauf immer der gleiche. Beim Eintritt in die Zwölf‐Seemeilen‐Zone wird die gelbe Quarantäneflagge zusammen mit der Gastlandflagge gesetzt. Außerdem wird auf Kanal 16 die zuständige Küstenfunkstelle angefunkt und die Einreise registriert.

Im Hafen angekommen finde ich den respektvollen Umgang mit den Hafenbehörden sehr wichtig. Denn in vielen Ländern ist eine Uniform ein Statussymbol und die Beamten sind stolz, diese tragen zu dürfen. Folglich sollte ihnen in einem angemessenen Outfit gegenübergetreten werden, auch wenn gerade eine Ozeanüberquerung hinter einem liegt und man sich in seinem verwegenen Outfit vielleicht äußerst kernig fühlt.

Und nicht zuletzt hat es sich bewährt, Geduld mitzubringen und nicht alles zu hinterfragen, was unlogisch erscheint. Wir Deutschen sind ja sehr gut organisiert. In anderen Ländern ist das nicht immer der Fall und wir sollten es daher auch nicht automatisch erwarten.

Gastlandflagge und Quarantäne Stander

… sollte man vor der Einreise setzen.

Wo kann man sich über einzelne Länder am besten informieren? 

Klar, das Auswärtige Amt ist immer eine gute Quelle, wenn es um generelle Informationen zu einem Reiseland geht. Wir Segler haben aber natürlich auch spezielle Fragen, die das Einreisen auf dem Seeweg betreffen. Da ist beispielsweise Noonsite eine sehr informative Webseite. Es gibt noch viele weitere Internetadressen, die je nach Fragestellung hilfreich sind. Eine gute Übersicht ist hier zu finden. 

Mit welchen Behörden hat man meistens zu tun, wenn man mit dem Boot zum ersten Mal in einen neuen Hafen einklariert? 

Das variiert von Land zu Land. In der Regel haben wir es bei der Einreise mit dem Segelboot aber mit den folgenden Behörden zu tun: Hafenamt, Immigration, Gesundheitsamt oder Zoll. Beim Hafenamt geht es um die Formalitäten für den Liegeplatz. Die Beamten der Immigration interessieren sich für die Reisepässe, die Crewliste und gegebenenfalls ein Visum. Beim Gesundheitsamt wiederum wird überprüft, ob an Bord alle gesund sind und der Zoll interessiert sich logischerweise für zu versteuernde Waren.

Eine gute Vorbereitung der Dokumente

... erleichtert den Umgang mit Behörden.

Welche Dokumente und Formulare werden benötigt?

Damit der Umgang mit den Hafenbehörden möglichst reibungslos verläuft, sollten an Bord stets folgende Dokumente mitgeführt werden:

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  •   Eigentumsnachweis: Da reicht normalerweise der Bootsschein oder das Flaggenzertifikat. Schiffe über 15 Meter Länge müssen zudem im Schiffsregister eingetragen werden. Und es ist ratsam, den Kaufvertrag des Schiffes an Bord mitzuführen.
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  •   Reisepass für jedes Crewmitglied, der bei der Ausreise noch mindestens ein halbes Jahr gültig sein muss. Der Personalausweis reicht vielerorts nicht aus, da er nicht abgestempelt werden kann.
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  •   Crewlisten in ausreichender Anzahl. Die Liste enthält Angaben zum Schiff und den an Bord reisenden Personen. Ein Muster gibt es hier.
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  •   Haftpflichtversicherungsnachweis: Einige Marinas verlangen einen Nachweis über die Haftpflichtversicherung. 
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  •   Führerscheine und Funklizenzen sollten ebenfalls an Bord mitgeführt werden, um sie im Zweifel vorlegen zu können.
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  •   Die Frequenzzuteilungsurkunde ist als Nachweis der Eintragung der Seefunkstelle samt Rufzeichen und der EPIRB mitzuführen.
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Weitere Infos gibt es auch hier:
https://www.blauwasser.de/behoerden